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| 26.04.2026 |
| Martiniprojekt: ungehemigte Treppe 1 | | | Meine Treppe vor meinem denkmalgeschützten Haus ist nicht genehmigt. So die Erkenntnis der Stadt bei einer Begehung bezüglich des Bauumsetzung des Martiniprojektes. Soll ich sie entfernen? Nein, die Stadt möchte von mir für 200 € eine Unterschrift unter einen Gestattungsvertrag, der auf 5 unverständlichen Juristenseiten immer von einem Antrg zur zukünftigen Nutzung spricht udn jederzeit von der Stadt gekündigt werden kann. Und dann soll ich laut Vertra die treppe wieder abreißen. Aber ich will doch gar keine Treppe bauen? Und wie nett, die Stadt verzichtet für die vergangenen Jahrzehnte auf eine Entschädigung für die unerlaubte Benutzung des Bürgersteiges. Da käme für 200 Jahre auch wohl eine gehörichte Summe zusammen! Ich habe über den "Verband Wohneigentum" Rechtsschutz und beantrage dort erstmal Rechtsberatung.
Auch frage ich beim Denkmalamt nach, ob die Treppe überhaupt Denkmalschutz hat. |
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